Das Wichtigste in Kürze
- Filmen nur bis zur eigenen Grundstücksgrenze
- Mikrofon abschalten, sonst droht § 201 StGB
- Aufnahmen ohne Vorfall nach etwa 72 Stunden löschen
Eigenes Grundstück ja, Gehweg und Nachbar nein: was du mit einer Kamera am Haus filmen darfst und was für Schild, Ton, Attrappen, Speicherdauer und Mietwohnung gilt.
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Überwachungskamera am Haus ist erlaubt, solange sie nur dein eigenes Grundstück erfasst. Gehweg, Straße und Nachbargrundstück sind grundsätzlich tabu. Das gilt auch für schwenkbare Kameras, die sich dorthin drehen lassen, und teilweise sogar für Attrappen. Die Tonaufnahme schaltest du ab, und Aufnahmen ohne Vorfall löschst du nach wenigen Tagen.
Grundlage dieses Ratgebers sind Gesetze, BGH-Urteile und die Orientierungshilfe Videoüberwachung der Datenschutzkonferenz (DSK) mit Stand vom 17. Juli 2020. Er ersetzt keine Rechtsberatung, es kommt immer auf den Einzelfall an.
| Situation | Erlaubt? | Fundstelle |
|---|---|---|
| Nur eigenes Grundstück, nur Familie im Bild | ja | Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO |
| Eigenes Grundstück, Besucher und Zusteller im Bild | in der Regel ja, mit Hinweisschild | Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 13 DSGVO |
| Gehweg, Straße, öffentlicher Parkplatz | grundsätzlich nein | EuGH C-212/13, DSK-Orientierungshilfe Nr. 5.2 |
| Nachbargrundstück oder gemeinsamer Zuweg | nein | BGH V ZR 265/10, § 1004 BGB |
| Attrappe mit Blick auf Nachbarn oder Hausflur | riskant | BGH VI ZR 176/09, LG Berlin 67 S 73/18 |
| Tonaufnahme von Gesprächen | nein | § 201 StGB |
| Speicherung ohne Vorfall | in der Regel bis 72 Stunden | DSK-Orientierungshilfe Nr. 4.1 |
Filmst du ausschließlich für private Zwecke, gilt die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Das regelt die sogenannte Haushaltsausnahme in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO. Eine Kamera, die nur deinen Garten zeigt und nur dich und deine Familie erfasst, fällt darunter.
Sobald die Kamera öffentlichen Raum mit aufnimmt, ist diese Ausnahme vorbei. Das hat der Europäische Gerichtshof am 11.12.2014 im Fall Ryneš entschieden (C-212/13): Eine Kamera an einem Einfamilienhaus, die auch die Straße erfasst, dient nicht mehr „ausschließlich persönlichen“ Zwecken. Dann gilt die DSGVO mit allen Pflichten.
Ob die Ausnahme noch greift, wenn Besucher oder Paketboten dein Grundstück betreten, ist nicht abschließend geklärt. Sicher fährst du mit den DSGVO-Regeln: Du brauchst ein berechtigtes Interesse wie den Schutz vor Einbruch oder Vandalismus (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), musst die Kamera auf das Nötige beschränken und ein Hinweisschild aufhängen.
Den Garten, die Terrasse oder die Einfahrt der Nachbarn darfst du nicht filmen. Laut BGH ist eine Kamera zulässig, wenn sie ausschließlich auf das eigene Grundstück gerichtet ist und weder öffentliche Flächen noch Nachbargrundstücke erfasst (BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 176/09). Werden Nachbarbereiche aufgenommen, können die Betroffenen Beseitigung und Unterlassung verlangen. Dieser Anspruch stützt sich auf § 1004 BGB in Verbindung mit dem Persönlichkeitsrecht (BGH, Urteil vom 21.10.2011, V ZR 265/10).
Entscheidend ist der Überwachungsdruck: Eine tatsächliche Aufnahme ist nicht nötig, es reicht, wenn der Nachbar eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten muss. Eine bloß theoretische Möglichkeit genügt laut BGH nicht. Anders ist es bei konkreten Umständen, etwa einem eskalierenden Nachbarstreit oder einer Kamera, deren Blickwinkel sich ohne großen Aufwand ändern lässt. Bei Schwenk-Neige-Kameras, die du per App drehen kannst, ist das schnell der Fall. Wähle deshalb lieber ein starres Modell oder sperre den Schwenkbereich. Welche Bauarten es gibt, erklärt unsere Kaufberatung zur Überwachungskamera für außen.
Filmst du in fremde Fenster oder einen blickdicht geschützten Garten und verletzt damit den höchstpersönlichen Lebensbereich, kannst du dich sogar nach § 201a StGB strafbar machen.
Laut DSK endet die Beobachtungsbefugnis in Wohngebieten an der eigenen Grundstücksgrenze. Auch Schmierereien oder ein einmaliger Vandalismusschaden rechtfertigen in der Regel keine Kamera auf Straße, Gehweg oder Parkplatz.
Lässt sich ein Streifen Gehweg nicht vermeiden, hilft eine Privatzone, die dauerhaft wirkt: Laut DSK gilt eine Aufnahme weiter als personenbezogen, wenn die Schwärzung später wieder aufgehoben werden kann. Eine Aktivitätszone, die nur die Bewegungserkennung ausblendet, reicht dafür nicht. Wie du beides einstellst, zeigt unsere Anleitung Überwachungskamera einrichten.
Für Klingelkameras, die zwangsläufig auf die Straße schauen, nennt die DSK klare Bedingungen: Bild erst nach dem Klingeln, automatisches Ende nach einigen Sekunden, nicht mehr Ausschnitt als beim Türspion und keine dauerhafte Speicherung. Zeichnet die Klingelkamera zusätzlich bei Bewegung auf und erfasst dabei öffentlichen Raum, genügt sie diesen Anforderungen in der Regel nicht.
Eine Attrappe verarbeitet keine Daten, die DSGVO gilt für sie nicht, ein Schild ist also nicht vorgeschrieben. Zivilrechtlich ist sie trotzdem nicht frei: Richtest du sie auf das Nachbargrundstück, einen gemeinsamen Hof oder den Hausflur, erzeugt sie denselben Überwachungsdruck wie eine echte Kamera. Die DSK verweist dazu auf BGH VI ZR 176/09.
So durfte ein Mieter die Entfernung einer Attrappe im Hauseingang verlangen, weil von außen nicht erkennbar war, ob sie echt ist (LG Berlin, Urteil vom 14.08.2018, 67 S 73/18). Für die eigene Hauswand mit Blick nur auf dein Grundstück ist eine Attrappe dagegen meist unproblematisch.
Fällt deine Kamera unter die DSGVO, musst du Betroffene nach Art. 13 DSGVO informieren, und zwar bevor sie den gefilmten Bereich betreten. Die DSK empfiehlt dafür ein vorgelagertes Schild auf Augenhöhe mit diesen Angaben:
Die Verbraucherzentrale rät zum Schild auch dann, wenn du nur dein Grundstück filmst. Eine unzulässige Kamera, etwa auf den Gehweg, macht ein Schild aber nicht zulässig.
Im Mehrfamilienhaus ist der Spielraum kleiner, denn Treppenhaus, Hauseingang, Hof und Zuwege nutzen alle gemeinsam. Eine Kamera dort betrifft immer Mitbewohner und deren Besuch, als Mieter darfst du sie deshalb nicht einfach installieren. Das gilt auch für eine Kamera im Türspion, die dauerhaft ins Treppenhaus filmt. Erlaubt sind in der Regel nur Systeme nach dem Klingelkamera-Prinzip, wie oben beschrieben.
Auf dem eigenen Balkon darf die Kamera nur deine Fläche erfassen. Für Bohrungen in der Fassade brauchst du in der Regel die Zustimmung des Vermieters.
In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft über eine Kamera am Hauseingang. Der BGH hat dafür Grenzen gezogen: Es braucht ein berechtigtes Überwachungsinteresse, eine Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten aller Bewohner und klare Regeln zu Umfang und Speicherung (Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12). Ein einzelner Eigentümer darf Gemeinschaftsflächen nicht auf eigene Faust überwachen.
Viele Außenkameras haben ein Mikrofon, oft ab Werk aktiv. Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, riskiert nach § 201 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu gehört schon das Gespräch zweier Passanten vor deinem Zaun oder das Telefonat des Paketboten. Die DSK fordert deshalb, die Audiofunktion dauerhaft zu deaktivieren.
Die Gegensprechfunktion ist davon nicht betroffen, solange nichts aufgezeichnet wird. Prüfe in der App, ob sich die Tonaufnahme getrennt abschalten lässt.
Nach der DSGVO müssen Aufnahmen gelöscht werden, sobald sie für ihren Zweck nicht mehr nötig sind. Die DSK hält 72 Stunden in der Regel für zulässig, denn in dieser Zeit lässt sich feststellen, ob etwas passiert ist. Längere Fristen, etwa während einer Reise, musst du besonders begründen.
Gibt es einen Einbruch oder Diebstahl, sicherst du die betreffenden Clips und übergibst sie der Polizei. Veröffentlichen darfst du sie nicht: Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden. Das Fahndungsvideo gehört also nicht in die Nachbarschaftsgruppe.
Im Zweifel lass dich beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, der Datenschutzbehörde deines Landes oder anwaltlich im Nachbar- oder Mietrecht, vor allem wenn es schon Streit gibt.
Welche Modelle eine Privatzone, lokale Speicherung und abschaltbares Audio bieten, siehst du in unserem Vergleich der Überwachungskameras für außen. Ähnliche Regeln gelten übrigens für die Dashcam im Auto.
Ja. Solange die Kamera nur dein Grundstück erfasst, ist das erlaubt. Kommen Besucher oder Zusteller ins Bild, solltest du die DSGVO-Regeln einhalten, also ein Hinweisschild aufhängen, nur das Nötige filmen und die Aufnahmen nach etwa 72 Stunden löschen.
Nein. Nach der Rechtsprechung des BGH kannst du Beseitigung und Unterlassung verlangen (§ 1004 BGB, BGH V ZR 265/10). Es reicht, wenn du eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten musst, etwa bei einem eskalierenden Streit. Sprich ihn zuerst an und wende dich sonst an die Datenschutzbehörde deines Landes.
Am eigenen Haus mit Blick nur auf dein Grundstück in der Regel ja, ein Schild ist dafür nicht nötig. Zeigt die Attrappe aber auf Nachbarn, Gemeinschaftsflächen oder den Hausflur, kann sie wie eine echte Kamera Überwachungsdruck erzeugen. Das LG Berlin ließ eine solche Attrappe im Hauseingang entfernen (67 S 73/18).
Gespräche anderer aufzunehmen kann nach § 201 StGB strafbar sein, das gilt auch für Passanten vor deinem Grundstück. Die Datenschutzkonferenz verlangt deshalb, die Audiofunktion dauerhaft abzuschalten. Die Gegensprechfunktion ohne Aufzeichnung darfst du weiter nutzen.
Bevor du gehst · Unsere Kaufempfehlung für Überwachungskamera erlaubt
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