Das Wichtigste in Kürze
- Mit Rückenlehne ab 100 cm, sinnvoll meist ab etwa 4 Jahren
- Sitzkissen ohne Lehne erst ab 125 cm und über 22 kg, nur als Notlösung
- Pflicht bis 12 Jahre oder 150 cm
Ab welcher Körpergröße eine Sitzerhöhung mit oder ohne Rückenlehne erlaubt ist, wann der Wechsel sinnvoll ist und bis wann dein Kind sie braucht, mit Rechner.
Welches Modell passt zu dir? In 30 Sekunden zum Ergebnis
Das Wichtigste in Kürze
Eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne ist nach i-Size (UN R129) ab 100 cm Körpergröße erlaubt, ein Sitzkissen ohne Lehne erst ab 125 cm und mehr als 22 kg. Der ADAC rät, nicht zu früh zu wechseln: Ideal ist der Umstieg vom Sitz mit eigenem Gurtsystem erst ab etwa vier Jahren. Die Pflicht endet, wenn dein Kind 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist. Der Rechner prüft für dein Kind, welche Sitzerhöhungen aus unserem Vergleich zugelassen sind.
Kindersitz-Rechner: Welche Sitzerhöhung ist für dein Kind zugelassen?
Gib Körpergröße und Gewicht deines Kindes an und ob dein Auto Isofix hat. Der Rechner prüft die zugelassenen Größenbereiche nach i-Size (UN R129) und zeigt nur Sitzerhöhungen aus unserem Vergleich, die für dein Kind zugelassen sind.
Dein Ergebnis
Zugelassen ist eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne (ab 100 cm). Sie ist laut ADAC die sicherste Variante, weil sie Kopf und Oberkörper beim Seitenaufprall schützt und den Schultergurt führt.
Diese Sitzerhöhungen sind für dein Kind zugelassen3 von 9 Modellen passen
Mit Rückenlehne · 100–150 cm · mit Isofix
7,0/10Mit Rückenlehne · 100–150 cm · Isofix optional
Sitzkissen ohne Lehne · 125–150 cm · mit Isofix
Sitzkissen ohne Lehne · 125–150 cm · mit Isofix
Sitzkissen ohne Lehne · 125–150 cm · mit Isofix
Sitzkissen ohne Lehne · 126–150 cm · Isofix optional
Sitzkissen ohne Lehne · 128–150 cm · Isofix optional
Sitzkissen ohne Lehne · 125–150 cm · mit Isofix
Kinderkraft Junior Fix 2 i-Size
7,0/10Mit Rückenlehne · 100–150 cm · Isofix optional
Für diese Angaben ist keine Sitzerhöhung aus unserem Vergleich zugelassen. Unter 100 cm braucht dein Kind einen Kindersitz mit eigenem Gurtsystem, ab 150 cm schreibt das Gesetz keinen Kindersitz mehr vor.
So prüfen wir: Wir zeigen nur Sitze, deren zugelassener Größenbereich laut Hersteller deine Eingabe einschließt. Sitzerhöhungen mit Rückenlehne nach UN R129 sind frühestens ab 100 cm erlaubt, Sitzkissen ohne Lehne erst ab 125 cm und mehr als 22 kg; der ADAC rät von ihnen ab und hält sie nur als Notlösung für vertretbar. Kleinere und leichtere Kinder sitzen laut ADAC meist bis etwa 105 cm oder 18 kg in einem Sitz mit integriertem Gurtsystem, ein Wechsel ist idealerweise erst ab etwa vier Jahren sinnvoll. Ohne Isofix zeigen wir nur Sitze, die laut Hersteller auch allein mit dem Dreipunktgurt befestigt werden dürfen.
Gesetz: Nach § 21 Abs. 1a StVO brauchen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, einen amtlich genehmigten Kindersitz.
Quellen: ADAC: Sitzerhöhung im Auto, ADAC: Kindersitze ab 3 Jahren; Größenbereiche und Befestigung aus den Herstellerangaben der Modelle in unserem Vergleich.
Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis von Faustwerten und ersetzt keine Fachberatung. Sterne-Links (*) und Buttons sind Werbelinks zu Amazon.
Seit September 2024 werden neue Kindersitze nur noch nach UN R129 verkauft. Diese Norm richtet sich nach der Körpergröße, nicht mehr nach Gewicht oder Alter. Welche Grenzen gelten, steht auf dem orangefarbenen Prüfetikett am Sitz:
| Sitztyp | Zugelassen ab | Bis | Einschätzung ADAC |
|---|---|---|---|
| Sitzerhöhung mit Rückenlehne (R129) | 100 cm | meist 150 cm | sicherste Variante |
| Sitzkissen ohne Lehne (R129) | 125 cm und über 22 kg | 150 cm | nur Notlösung |
| Ältere Sitze nach ECE R44 | Mindestgewicht laut Prüfsiegel (15 oder 22 kg) | laut Prüfsiegel | teils erst ab 125 cm |
Manche Hersteller setzen die Untergrenze etwas höher an. In unserem Vergleich der Kindersitzerhöhungen sind die Modelle mit Lehne für 100 bis 150 cm zugelassen, die Sitzkissen für 125, 126 oder 128 bis 150 cm. Maßgeblich ist immer die Angabe auf dem Etikett deines Sitzes.
Dass eine Sitzerhöhung ab 100 cm erlaubt ist, heißt nicht, dass sie dann schon die beste Wahl ist. Laut ADAC ist die Hüfte von Kindern unter vier Jahren meist noch zu klein, um sie sicher mit dem Fahrzeuggurt anzuschnallen. Kleinere und leichtere Kinder sitzen deshalb besser in einem Kindersitz mit integriertem Gurtsystem, meistens bis etwa 105 cm oder 18 kg. Dazu kommt: Jüngere Kinder sind oft unruhig und sacken im Schlaf zur Seite, dann rutscht der Gurt aus der richtigen Lage.
Ein guter Anhaltspunkt für den Wechsel ist die Kopfposition. Erreichen die Ohren deines Kindes die Oberkante des bisherigen Sitzes, ist er zu klein.
Erlaubt ist ein Sitzkissen ab 125 cm, empfehlenswert ist es nicht. Der ADAC bezeichnet Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne als Notlösung: Ihnen fehlt der Schutz für Kopf und Oberkörper beim Seitenaufprall, und der Schultergurt wird nicht geführt. ADAC und Stiftung Warentest testen reine Sitzkissen deshalb nicht mehr. Für den Alltag ist eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne und höhenverstellbarer Kopfstütze die bessere Wahl. Ein Sitzkissen kann als Zweitsitz für Fahrgemeinschaften oder für große Kinder kurz vor 150 cm sinnvoll sein. Welche Modelle mit Lehne im ADAC-Test gut abschnitten, zeigt unsere Kaufberatung zur Kindersitzerhöhung mit ADAC-Ergebnissen.
Nach § 21 Abs. 1a StVO brauchen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, eine amtlich genehmigte Kinderrückhalteeinrichtung. Die Pflicht endet also mit dem 12. Geburtstag oder mit 150 cm, je nachdem, was zuerst eintritt.
Der ADAC rät trotzdem, eine Sitzerhöhung weiter zu nutzen, solange der Gurt ohne sie nicht richtig sitzt. Bei kleinen Zwölfjährigen kann der Beckengurt sonst bei einem Unfall in den Bauch rutschen. Mach den Test ohne Sitzerhöhung: Liegt der Schultergurt am Hals oder der Beckengurt auf dem Bauch statt auf den Oberschenkeln, braucht dein Kind die Erhöhung noch.
Hat dein Auto kein Isofix, achte darauf, dass der Sitz laut Hersteller auch allein mit dem Gurt befestigt werden darf. Bei vielen Modellen ist Isofix optional. Auch ein leerer Sitz gehört angeschnallt oder eingerastet, damit er bei einer Vollbremsung nicht durch den Innenraum fliegt. Alle Modelle mit Größenbereich, Befestigung und Gewicht vergleichst du in der Übersicht der Kindersitzerhöhungen.
Eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne nach i-Size ist ab 100 cm Körpergröße erlaubt. Der ADAC empfiehlt den Wechsel vom Sitz mit eigenem Gurtsystem aber erst ab etwa vier Jahren, weil die Hüfte jüngerer Kinder für den Fahrzeuggurt meist noch zu klein ist.
Nach UN R129 erst ab 125 cm Körpergröße und mehr als 22 kg Gewicht. Der ADAC hält Sitzkissen ohne Lehne trotzdem nur für eine Notlösung, weil sie keinen Seitenaufprallschutz bieten und den Schultergurt nicht führen.
Bei i-Size-Sitzen mit Lehne zählt die Körpergröße ab 100 cm, nicht das Gewicht. Für Sitzkissen ohne Lehne gilt zusätzlich: mehr als 22 kg. Bei älteren Sitzen nach ECE R44 steht das Mindestgewicht von 15 oder 22 kg auf dem Prüfsiegel.
Die Pflicht nach § 21 StVO gilt bis zum 12. Geburtstag oder bis 150 cm, je nachdem, was zuerst eintritt. Sitzt der Gurt danach noch nicht richtig über Schulter und Becken, rät der ADAC, die Sitzerhöhung weiter zu nutzen.
Laut ADAC ist der Sitz zu klein, wenn die Ohren deines Kindes seine Oberkante erreichen. Prüfe dann, ob dein Kind schon 100 cm groß ist, und wechsle möglichst nicht vor dem vierten Geburtstag.
Bevor du gehst · Unsere Kaufempfehlung für Sitzerhöhung ab wann
7,9/10 Vergleichs-Score
Sie schützt mit Rückenlehne und Seitenaufprallschutz, laut ADAC 10/2025 mit sehr geringem Verletzungsrisiko beim Seitencrash, und passt von 100 bis 150 cm.
Alle Modelle vergleichen oder: Maxi-Cosi Tanza i-Size*, Peg Perego Viaggio Shuttle*